Kündigung erhalten - Was Sie jetzt unbedingt beachten sollten
- kontakt2525
- 20. Juni
- 2 Min. Lesezeit
Eine Kündigung zu erhalten, ist für viele Arbeitnehmer zunächst ein Schock. Gerade in dieser Situation werden häufig Fehler gemacht, die später erhebliche rechtliche Nachteile mit sich bringen können.
Die wichtigste Nachricht vorweg:
Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie nicht vorschnell.

1. Nichts unterschreiben
Nach Erhalt einer Kündigung sollten Sie keine Dokumente unterschreiben, ohne diese zuvor rechtlich prüfen zu lassen.
Insbesondere sollten Sie vorsichtig sein, wenn Ihnen gleichzeitig weitere Unterlagen vorgelegt werden, beispielsweise:
Aufhebungsverträge
Abwicklungsvereinbarungen
Verzichtserklärungen
Empfangsbestätigungen mit weitergehendem Inhalt
In der Aufregung werden häufig Dokumente unterschrieben, deren rechtliche Folgen nicht vollständig überblickt werden. Eine spätere Korrektur ist oft schwierig oder sogar unmöglich.
2. Die Drei-Wochen-Frist beachten
Nach Zugang einer Kündigung läuft eine der wichtigsten Fristen im Arbeitsrecht:
Die Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung häufig als wirksam – selbst dann, wenn sie eigentlich rechtswidrig gewesen wäre.
Deshalb sollten Sie die Kündigung möglichst frühzeitig anwaltlich prüfen lassen.
3. Viele Kündigungen sind angreifbar
Nicht jede Kündigung ist automatisch wirksam.
Insbesondere wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, muss der Arbeitgeber die Kündigung rechtfertigen können.
Mögliche Kündigungsgründe sind:
betriebsbedingte Kündigungen
verhaltensbedingte Kündigungen
personenbedingte Kündigungen
Ob diese Voraussetzungen tatsächlich vorliegen, sollte stets individuell geprüft werden.
4. Besteht Anspruch auf eine Abfindung?
Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass ihnen nach einer Kündigung automatisch eine Abfindung zusteht. Das ist jedoch nicht immer der Fall.
In der Praxis werden Abfindungen häufig im Rahmen von Verhandlungen oder eines Kündigungsschutzverfahrens erzielt.
Je größer das Risiko des Arbeitgebers ist, einen Kündigungsschutzprozess zu verlieren, desto stärker ist häufig seine Bereitschaft, eine Abfindung zu zahlen.
5. Arbeitslosmeldung nicht vergessen
Nach Erhalt einer Kündigung bestehen auch sozialrechtliche Pflichten.
Arbeitnehmer müssen sich grundsätzlich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit melden. Wer dies versäumt, riskiert Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld.
Im Regelfall sollte die Meldung spätestens innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts erfolgen.
6. Weiterarbeiten oder Freistellung?
Bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses bestehen die arbeitsvertraglichen Pflichten grundsätzlich fort.
Der Arbeitgeber kann Arbeitnehmer jedoch von der Arbeit freistellen. Ob dabei Urlaubstage oder Überstunden angerechnet werden dürfen, hängt von der konkreten Formulierung der Freistellungserklärung ab und sollte sorgfältig geprüft werden.
Wann sollte ein Anwalt eingeschaltet werden?
Idealerweise sofort.
Je früher eine Kündigung rechtlich geprüft wird, desto größer sind die Handlungsmöglichkeiten. Viele wichtige Entscheidungen müssen bereits in den ersten Tagen nach Zugang der Kündigung getroffen werden.
Fazit
Eine Kündigung bedeutet nicht automatisch das Ende aller Möglichkeiten. Viele Kündigungen sind angreifbar, häufig bestehen Verhandlungsspielräume und nicht selten lassen sich Abfindungen oder andere günstige Lösungen erreichen.
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, lassen Sie Ihre Situation frühzeitig rechtlich prüfen. Gerade im Arbeitsrecht können bereits wenige Tage entscheidend sein.


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